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Mercedes Abgasskandal: OLG Celle fordert Daimler zur Darlegung der Abschalteinrichtung auf

26. März 2021 | rund ums Auto
Die Daimler AG kann im Mercedes-Abgasskandal nicht länger mauern, sondern muss im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast Stellung zur Funktionsweise von beanstandeten Abschalteinrichtungen beziehen. Das hat nun auch das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss klargemacht (Az.: 7 U 287/20).
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Die Daimler AG kann im Mercedes-Abgasskandal nicht länger mauern, sondern muss im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast Stellung zur Funktionsweise von beanstandeten Abschalteinrichtungen beziehen. Das hat nun auch das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss klargemacht (Az.: 7 U 287/20).

In dem Verfahren geht es um einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Modell ist von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen. Der Kläger macht Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung geltend. Gegenüber dem KBA habe Daimler im Typengenehmigungsverfahren unzutreffende bzw. unvollständige Angaben zu der Funktion gemacht.

Der 7a. Zivilsenat des OLG Celle fordert die Daimler AG zur Stellungnahme auf. Daimler soll mitteilen, welche Funktionen das KBA konkret als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert hat und den Rückruf der Behörde vorlegen. Darüber hinaus muss Daimler darlegen, welche Angaben zu den beanstandeten Funktionen im Typengenehmigungsverfahren sowie zum Thermofenster gemacht wurden.

„In ähnlichen Verfahren hat Daimler bislang gemauert und nur zu großen Teilen geschwärzte und damit unbrauchbare Unterlagen zur Funktionsweise der bemängelten Abschalteinrichtungen sowie zur Kommunikation mit dem KBA vorgelegt. Diese Taktik lassen die Gerichte nicht mehr durchgehen. Legt Daimler keine aussagekräftigen Unterlagen auf den Tisch, ist der Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Neben dem OLG Celle haben auch schon andere Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Nürnberg und Saarbrücken Daimler aufgefordert, Stellung zu beziehen. Darüber hinaus hat auch der BGH mit Beschluss vom 19. Januar 2021 (Az.: VI ZR 433/19) klargestellt, dass Daimler sich zur Funktionswiese des Thermofensters äußern und darlegen muss, welchen Angaben dazu gegenüber dem KBA gemacht wurden.

Der Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst weiter. Damit steigen auch die Chancen auf Schadenersatz. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler schon wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

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